Wissenswertes

Über 100 ausgewählte Bauernhöfe stellen sich Ihnen mit diesem Anbieterverzeichnis vor. Alle Angaben und Preise wurden direkt vom Vermieter mit größtmöglicher Sorgfalt eingeholt.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie für Satzfehler und evtl. Auslassung, veränderte Angaben und Änderungen nach Drucklegung dieses Anbieterverzeichnisses übernimmt der Herausgeber keine Haftung.

Die angeführten Preise sind in Euro, enthalten die Mehrwertsteuer. Eventuelle Kur- oder Bettenabgaben können je nach Gemeinde dazukommen und sind von den Vermietern zu erfragen. Nebenkosten sind, wenn im Angebot nicht gesondert aufgeführt, in den Preisen enthalten. Bei Kurzaufenthalten von weniger als 5 Tagen kann ein entsprechender Aufschlag erhoben werden.

Preisermäßigungen für Kinder sowie für Vor- und Nachsaison unterliegen der Vereinbarung zwischen Gast und Vermieter. Für Buchungen wenden Sie sich bitte direkt an den Bauernhof Ihrer Wahl.

Die jeweiligen Vereinbarungen zwischen Gast und Vermieter sind bindend. Es wird deshalb empfohlen, Reservierungen schriftlich vorzunehmen und eine Bestätigung zu erbitten. Ansonsten gelten die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingung im Beherbergungsgewerbe:
Auszug aus dem Deutschen Hotelführer DEHOGA

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. FeWo bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vereinbarung.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. FeWO dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, auch bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.
  5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. FeWo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. FeWo hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 5 errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Reiserücktritt

Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktritts-Versicherung. Unsere Vermieter senden Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.